BREXIT 01.02.2020
Das Brexit Austrittsabkommen tritt zum 1. Februar 2020 in Kraft tritt. Es gilt eine Übergangsphase bis Ende 2020, in der sich für Bürger sowie für Unternehmen nichts ändert. In der Übergangsphase gilt das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Großbritannien ist in der Übergangsphase weiterhin Mitglied des EU-Binnenmarktes und Teil der EU-Zollunion. Die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien nach dem 31.12.2020 werden voraussichtlich im März 2020 beginnen.