BREXIT – Änderungen zum 01.10.2021/01.01.2022
Die zum 1. Oktober 2021 geplanten strengeren Zollregelungen für Veterinärgüter wurden kurzfristig verschoben.
Das Erfordernis einer Ausgangsanmeldung und einer Sicherheitserklärung für Rückführung von Leergut und leeren Transporteinheiten aus Großbritannien ab dem 1. Oktober 2021 bleibt bestehen.
Veterinärgüter:
Bei der Ausfuhr nach Großbritannien sind nun erst ab dem 1. Juli 2022 für den Großteil der nachstehend aufgeführten Veterinärgüter Veterinärzertifikate vorgeschrieben, die die Sendung begleiten müssen.
- Lebensmittel und Getränke (Produkte tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr wie Fleisch, Fisch und Milchprodukte)
- Tierische Nebenerzeugnisse
- Zusammengesetzte Lebensmittel
Britische Importeure sindnun erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Britische Animal Plant Health Agency (APHA) über die Einfuhr aus der EU nach Großbritannien (GB) unter Verwendung des Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS) zu informieren.
Leerpaletten, leere Transporteinheiten:
Bei der Rückführung von leeren Containern, leeren Transporteinheiten oder Paletten aus dem Vereinigte Königreich in die EU ohne Ausfuhranmeldung (ohne Export MRN) wird ab dem 1. Oktober 2021 vor Ausreise eine digitale summarische Ausgangsanmeldung (englisch: EXS), sowie eine Safety und Sicherheitserklärung (ENS) pro Sendung erforderlich. Die Einreichung dieser Anmeldung können wir übernehmen. Über Kosten wird unser Vertrieb Sie rechtzeitig informieren.
Informationen der britischen Regierung:
https://questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2021-09-14/hcws285