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Luftfracht
/in Unkategorisiert /von siliconplanetInterteam bietet Ihnen eine schnelle und günstige Beförderung Ihrer Sendung per Luftfracht. Unabhängig von der Größe Ihrer Sendung, dem Gewicht oder dem Ziel: Unser Team entwickelt das passende Konzept. Regelmäßige Flugverbindungen zwischen den wichtigsten Handelsplätzen der Welt stellen sicher, dass Ihre Sendungen schnell „rund um den Globus“ gelangen.
Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
/in Unkategorisiert /von siliconplanetMit Wirkung zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz (MiLoG) ohne Übergangsregelung in Kraft. Es regelt einen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn. Es sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von brutto € 8,50 je Arbeitsstunde hat. Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt nicht nur den Arbeitgebern sondern auch deren Auftraggebern.
Subunternehmer müssen demnach die ausnahmslose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes bestätigen und den Auftraggeber weiterhin von allen Regressforderungen freihalten. Gleichzeitig drohen Vertragsstrafen bei Verstößen.
Aktuell legt das Gesetz noch fest, dass das MiLoG auch auf ausländische Fahrer für die Zeit, die sie in Deutschland verweilen, anzuwenden ist. In dieser Zeit gilt deutsches Arbeitsrecht. Hierzu fehlt jedoch noch eine Durchführungsverordnung. Noch ist weiterhin abschließend offen, wie diese „Verweildauer“ in Deutschland bewertet und nachgewiesen werden wird. Anstellungsverträge und Arbeitszeitliste mit Deutscher Übersetzung sollen von in – und ausländischen Fahrer mitgeführt werden oder mindestens eine Bestätigung, dass diese an der Betriebsstätte zur Einsicht vorlägen.
Widerstreitende Vorschriften und Rechtsunsicherheiten werden derzeit auf europarechtlicher Ebene betrachtet. Bis diesbezüglich Klarheit herrscht, gilt das Gesetz, so wie verabschiedet.
Neue Emissionsregeln in Kraft Nord- und Ostsee ab Januar 2015
/in Unkategorisiert /von siliconplanetAb Januar 2015 treten in der Nord- und Ostsee strenge Regularien in Kraft, was den Anteil von Schwefel im Schiffstreibstoff anbetrifft. Gemäß der von der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO festgelegten „Sulphur Emission Control Area“ (SECA) dürfen dann nur noch Schiffe in Nord- und Ostsee verkehren, deren Treibstoffe einen Schwefelanteil von maximal 0,1 Prozent enthalten.
Die betroffenen Reedereien im Shortsea-Verkehr können alternativ Abgasfiltern (Scrubber) in ihre Schiffe einbauen, Umrüstungen auf Methanol- oder Gasantrieb vornehmen oder eine Hybridvariante wählen, um die Vorgaben zu erfüllen. Weiterhin begeben sich dabei die Reedereien ins Risiko, denn es nicht bekannt, welche Technik sich am Ende durchsetzen wird. Die Nord-und Ostsee-Reeder werden die Investitionen anteilig als Kosten an die Kunden weitergeben müssen. Aktuell gehen Marktbeobachter von einer unbestätigten Seefrachterhöhung von 30-40% aus. Wir halten Sie informiert.