Multimodal Road to Shortsea

Als universeller Speditions- und Logistikdienstleister ist es unser Ziel, multimodale Transportketten zu nutzen und auszuschöpfen. Wir überprüfen zusammen mit unseren Kunden die Sendungsstrukturen, ermitteln das Verlagerungspotenzial und erarbeiten gemeinsam multimodale Transportkonzepte. Voraussetzung ist, dass die Güter verlagerungsfähig sind oder werden. Der Transport erfolgt per 45‘ Container Haus/Haus unter Einsatz verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser).

Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen von Unterfrachtführern ins Drittland

Bis Ende der Nichtbeanstandungsphase am 31.12.2021 waren sämtliche Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr in Drittländer steuerfrei, so gilt dies zukünftig ausschließlich für die Leistungen, die direkt an den Versender (Lieferer) oder den Empfänger (Abnehmer) der Ware erbracht werden.

Die Anwendung der Regelung tritt endgültig zum 01.01.2022 in Kraft.

Bedeutung:

Die Steuerbefreiung kommt nur für die Beförderungsleistung des Hauptfrachtführers, jedoch nicht aber für die des Unterfrachtführers in Betracht. Das BMF definiert als Hauptfrachtführer denjenigen Unternehmer, der die Beförderungsleistungen für den liefernden Versender oder Empfänger der Gegenstände ausführt, bspw. ein Logistikdienstleister. Unterfrachtführer sind Beförderungsdienstleister, die Leistungen an einen Unternehmer ausführen, der nicht Versender oder Empfänger in diesem Sinne ist.

Beispiel:

Ein Logistikdienstleister wird mit dem Transport von Waren von Deutschland nach Großbritannien durch den Hersteller beauftragt. Zur tatsächlichen Durchführung des Transports bediente sich der Logistiker eines Subunternehmers. Nach der neuen Regelung ist nur die unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Gegenstände erbrachte Beförderungsleistung von der Steuerbefreiung erfasst. Die vom Subunternehmer an den Logistiker ausgeführte Leistung ist steuerpflichtig.

Auftraggeber müssen sich nun gegenüber ihren Auftragnehmern erklären in welcher Rolle (Versender, Empfänger, Haupt- oder Unterfrachtführer) sie die Beförderungsleistung in Drittländer ab dem 01.01.2022 in Anspruch nehmen.

BREXIT Update 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 treten für Güter, die aus der EU nach GB eingeführt werden folgende Änderungen in Kraft:

  • Für Importanmeldungen kommen je nach Transportweg und Eingangshafen folgende Anmeldungsverfahren zur Anwendung:
  • „Temporary Storage model“: Güter verbleiben kostenpflichtig bis zur vollständig abgeschlossenen Importzollanmeldung im britischen Eingangshafen. –> Anwendung (aktuell und zukünftig) bei LoLo/RoRo-Verschiffungen (Unbegleitete Trailer und Container)
  • „Pre-lodgement model“: Importzollanmeldungen müssen vor Verschiffung abgegeben werden. –> Anwendung für Transporte im Direktverkehr (Fahrerbegleitete Transporte) bspw. über Kanalhäfen
  • Das vorübergehende gewährte vereinfachte Einfuhrzollanmeldungsverfahren (EIDR) gilt nicht mehr.
  • Einsatz des neuen britischen IT-Zollsystems GVMS
  • Verstärkung von Grenzkontrollen kann zu Verzögerungen führen
  • Zollregelungen für Veterinärgüter: Britische Importeure sind ab dem 01.2022 verpflichtet, die Britische Animal Plant Health Agency (APHA) über die Einfuhr aus der EU nach Großbritannien (GB) unter Verwendung des Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS) zu informieren.

Informationen der britischen Regierung:

New-timetable-for-introducing-border-controls

BREXIT – Änderungen zum 01.10.2021/01.01.2022

Die zum 1. Oktober 2021 geplanten strengeren Zollregelungen für Veterinärgüter wurden kurzfristig verschoben.

Das Erfordernis einer Ausgangsanmeldung und einer Sicherheitserklärung für Rückführung von Leergut und leeren Transporteinheiten aus Großbritannien ab dem 1. Oktober 2021 bleibt bestehen.

Veterinärgüter:

Bei der Ausfuhr nach Großbritannien sind nun erst ab dem 1. Juli 2022 für den Großteil der nachstehend aufgeführten Veterinärgüter Veterinärzertifikate vorgeschrieben, die die Sendung begleiten müssen.

  • Lebensmittel und Getränke (Produkte tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr wie Fleisch, Fisch und Milchprodukte)
  • Tierische Nebenerzeugnisse
  • Zusammengesetzte Lebensmittel

Britische Importeure sindnun erst ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Britische Animal Plant Health Agency (APHA) über die Einfuhr aus der EU nach Großbritannien (GB) unter Verwendung des Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS) zu informieren.

Leerpaletten, leere Transporteinheiten:

Bei der Rückführung von leeren Containern, leeren Transporteinheiten oder Paletten aus dem Vereinigte Königreich in die EU ohne Ausfuhranmeldung (ohne Export MRN) wird ab dem 1. Oktober 2021 vor Ausreise eine digitale summarische Ausgangsanmeldung (englisch: EXS), sowie eine Safety und Sicherheitserklärung (ENS) pro Sendung erforderlich. Die Einreichung dieser Anmeldung können wir übernehmen. Über Kosten wird unser Vertrieb Sie rechtzeitig informieren.

Informationen der britischen Regierung:

https://questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2021-09-14/hcws285

https://www.gov.uk/government/news/government-sets-out-pragmatic-new-timetable-for-introducing-border-controls

Spedition Ungarn,Tschechische u. Slowakische Republik, Slowenien

Interteam Spedition bietet Teilladungsverkehre nach Ungarn, in die Tschechische und in die Slowakische Republik und nach Slowenien. Verladungen ab Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Neben den Westeuropäischen Stammrelationen, werden Teilladungen in die Baltischen Staaten disponiert. Über Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam.

Komplettladungen nach Frankreich, Ungarn, in die Tschechische und in die Slowakische Republik, nach Slowenien, Estland, Lettland, Litauen

Interteam Spedition bietet Komplettladungsverkehre nach Frankreich, Ungarn, in die Tschechische und in die Slowakische Republik, nach Slowenien und in die baltischen Staaten. Verladungen ab Ostdeutschland Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.  Per Trailer, Mega und Jumbo LKW.

Über Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam.

Express – und Sonderfahrten

Interteam Spedition bietet europaweite Express – und Sonderfahrten, sowie Direktfahrten aller Art ab Nord- und Ostdeutschland. Unsere Fahrzeugpalette reicht vom Transporter bis zum Sattelzug. Wir transportieren Ihre Güter ohne Gewichts – und Größenbeschränkungen.

Über Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam.

Neuer Zeitplan bei Einführung von Zollverfahren in Großbritannien

Verlagerte Zollanmeldung / (Customs Freight Simplified Procedures and Entry In Declarants Records):

Um sechs Monate bis zum 01.01.2022 wird diese Regelung verlängert. Importeure können für Standardgüter vollständige Zollanmeldungen bis zu sechs Monate später abgegeben werden, dann werden auch erst eventuelle Zollzahlungen fällig. Auch Sicherheitserklärungen (ENS) werden nicht ab dem 01.07.2021, sondern erst ab dem 01.01.2022 erforderlich.

 

Importeure von Produkten tierischen Ursprungs, wie zum Beispiel Fleisch, Tiernahrung, Honig, Milch oder Eiprodukte und alle Güter, die unter die Gesundheits- und Pflanzengesundheitsvorschriften fallen, die sogenannten SPS Produkte, müssen erst ab dem 01.10.2021 Vorabanmeldungen über das „IPAFFS“ System (Import of products, animals, food and feed System) vornehmen.

Export Health Certificates (Gesundheitsbescheinigungen) müssen erst ab diesem Zeitpunkt für den Export vorgelegt werden.

Physische SPS-Kontrollen solcher Güter an den Grenzen soll es anstelle des 01.04.2021 erst ab dem 01.01.2022 geben.

Quelle:

https://content.govdelivery.com/accounts/UKHMRCED/bulletins/2c69ac3

New Trade Rules_HRMC