Maut in Belgien ab 01.04.2016

Ab April 2016 wird in Belgien, in der Flämischen Region, in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt, eine entfernungsunabhängige Maut für Fahrzeuge ab 3,5 to. auf Autobahnen, sonstigen Fernstraßen und Ortsumgehungen eingeführt. Die Tagespauschale (Vignette) wird damit abgesetzt. Es handelt sich um ein satellitengestütztes Mautsystem. Alle betreffenden LKW‘s müssen mit einer funktionierenden On Board Unit (OBU) ausgestattet sein. Eine OBU kostet 135,00 €. Kosten fallen bspw. wie folgt an: LKW mit EURO 5 und Nutzlast > 32to.: in der Region Brüssel-Hauptstadt: 21,3 ct./km und auf Autobahnen, sonstigen Fernstraßen und Ortsumgehungen: 12, 8 ct./km (http://www.viapass.be/fileadmin/viapass/documents/download/tarievenD.JPG). Weitere Informationen: http://www.viapass.be/de/

Engpässe in Calais / Dünkirchen|multimodale Transportlösungen

Durch die sich zuspitzende Flüchtlingssituation in den französischen Fährhafen Calais und Dünkirchen kommt es weiterhin zu Rückstaus und Verspätungen. Viele Transporteure vermeiden weiterhin ihre LKW nach Großbritannien zu schicken und fahren andere Zielländer an. Ein erheblicher Laderaummangel im Direktverkehr ist die Folge. Unser generelles Ziel ist es, multimodale Transportketten zu nutzen. Daher ermitteln wir gemeinsam mit unseren Kunden das Verlagerungspotenzial vom fahrerbegleiteten Direktverkehr zum Multimodaltransport. Der multimodale Transport erfolgt i.d.R. per 45‘ Container und per 13.6M. Trailer unter Einsatz verschiedener Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser).

Luftfracht

Interteam bietet Ihnen eine schnelle und günstige Beförderung Ihrer Sendung per Luftfracht. Unabhängig von der Größe Ihrer Sendung, dem Gewicht oder dem Ziel: Unser Team entwickelt das passende Konzept. Regelmäßige Flugverbindungen zwischen den wichtigsten Handelsplätzen der Welt stellen sicher, dass Ihre Sendungen schnell „rund um den Globus“ gelangen.

Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz (MiLoG) ohne Übergangsregelung in Kraft. Es regelt einen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn. Es sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von brutto € 8,50 je Arbeitsstunde hat. Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt nicht nur den Arbeitgebern sondern auch deren Auftraggebern.

Subunternehmer müssen demnach die ausnahmslose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes bestätigen und den Auftraggeber weiterhin von allen Regressforderungen freihalten. Gleichzeitig drohen Vertragsstrafen bei Verstößen.

Aktuell legt das Gesetz noch fest, dass das MiLoG auch auf ausländische Fahrer für die Zeit, die sie in Deutschland verweilen, anzuwenden ist. In dieser Zeit gilt deutsches Arbeitsrecht. Hierzu fehlt jedoch noch eine Durchführungsverordnung.  Noch ist weiterhin abschließend offen, wie diese „Verweildauer“ in Deutschland bewertet und nachgewiesen werden wird.  Anstellungsverträge und Arbeitszeitliste mit Deutscher Übersetzung sollen von in – und ausländischen Fahrer mitgeführt werden oder mindestens eine Bestätigung, dass diese an der Betriebsstätte zur Einsicht vorlägen.

Widerstreitende Vorschriften und Rechtsunsicherheiten werden derzeit auf europarechtlicher Ebene betrachtet. Bis diesbezüglich Klarheit herrscht, gilt das Gesetz, so wie verabschiedet.

Neue Emissionsregeln in Kraft Nord- und Ostsee ab Januar 2015

Ab Januar 2015 treten in der Nord- und Ostsee strenge Regularien in Kraft, was den Anteil von Schwefel im Schiffstreibstoff anbetrifft. Gemäß der von der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO festgelegten „Sulphur Emission Control Area“ (SECA) dürfen dann nur noch Schiffe in Nord- und Ostsee verkehren, deren Treibstoffe einen Schwefelanteil von maximal 0,1 Prozent enthalten.
Die betroffenen Reedereien im Shortsea-Verkehr können alternativ Abgasfiltern (Scrubber) in ihre Schiffe einbauen, Umrüstungen auf Methanol- oder Gasantrieb vornehmen oder eine Hybridvariante wählen, um die Vorgaben zu erfüllen. Weiterhin begeben sich  dabei die Reedereien ins Risiko, denn es nicht bekannt, welche Technik sich am Ende durchsetzen wird. Die Nord-und Ostsee-Reeder werden die Investitionen anteilig als Kosten an die Kunden weitergeben müssen. Aktuell gehen Marktbeobachter von einer unbestätigten Seefrachterhöhung von 30-40% aus. Wir halten Sie informiert.

Lenk- und Ruhezeiten in Frankreich und Belgien, Schweden

Laut EU-Regelung ((EC) no 561/2006) konnten Fahrer bisher die wöchentliche 45 stündige Ruhezeit in dafür geeigneten Fahrzeugen verbringen. Ab sofort müssen gewerbliche Kraftfahrer die wöchentliche 45stündige Ruhezeit in Frankreich, Belgien und Schweden außerhalb ihrer Fahrzeuge verbringen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen geahndet. Vereinzelt kann es terminabhängig zu veränderten Transportlaufzeiten kommen. Wir werden Terminabsprachen mit Ihnen im Vorfeld genau auf die neuen Regelungen abstimmen.

Maut Großbritannien – Abgabe für Schwerlastwagen

Ab 1. April 2014 wird eine nach Emissionsklassen, Fahrzeuggewichten und Achsenanzahl ausgerichtete zeitabhängige Lkw-Maut für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr auf dem britischen Straßennetz eingeführt. Die Bezahlung der Maut soll für Zeiträume zwischen einem Tag und einem Jahr online, per Telefon oder über Verkaufsstellen erfolgen. Die Gebührenhöhe soll zwischen 1,70 GBP und 10 GBP pro Tag beziehungsweise 85 GBP und 1.000 GBP pro Jahr liegen.
Für Vorauszahlungen können ab dem 17.03.2014 Mautkonten eingerichtet werden. Nachstehend können weitere Informationen von dem durchführenden Partner der Britischen Regierung Northgate Public Services eingesehen werden:
( http://www.northgate-ispublicservices.com/Literature/Files/HGV-Levy-Multilingual-Leaflet.pdf  und  http://www.northgate-ispublicservices.com/Literature/Files/HGV-Levy-Supplementary-Guidance-%28Driver-Operator%29—0114—%28Final%29.pdf  und http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2013/7/schedule/1 )

Interteam feiert 25jähriges Bestehen

Im  Jahre 1988 gründete der heutige Unternehmensinhaber Klaus-Dieter Duwe, zusammen mit Karl-Heinz Tamsen und Günter Ludwig  die Interteam Speditionsges. mbH in Hamburg Billbrook. Das Unternehmen beschäftigte sich von Anbeginn an mit intermodalen Verkehren, schwerpunktmäßig von und nach Großbritannien. In den Anfangsjahren wurde die traditionelle Hamburger und Norddeutsche Verladerschaft bedient. Kurz nach der Wende ging Interteam mit der Berliner Niederlassung auf dem Ostdeutschen Markt an den Start. Heute zählen zahlreiche, namhafte Firmen unterschiedlicher Branchensegmente und Industriezweige zu der Verladerschaft und als jährliche Umsatzzahl ist die 15Mio.€ Marke anavisiert. Teamgeist wird im Unternehmen großgeschrieben. Die Kunden schätzen Interteam als leistungsfähigen und zuverlässigen Partner. Im Jubiläumsjahr 2013 danken wir unseren Kunden und Lieferanten für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr leistungsfähiger Partner seit 25 Jahren!

Im Jubiläumsjahr 2013 danken wir unseren Kunden und Lieferanten für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit! Das Kerngeschäft unseres Unternehmens umfasst Europäische Landverkehre, Containerverkehre  und Value Added Services – Seit 25 Jahren sind wir Ihr leistungsfähiger Partner!