Gelangensbestätigung

Die Änderung der Steuergesetzgebung zum 01.01.2012 betrifft auch den „Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen wurden gemäß dem Bundesfinanzministerium einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen.“
WICHTIG: für diese Änderung wurde eine Übergangsregelung getroffen, nach der es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung für bis zum 30. Juni 2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen noch auf Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Damit werden Schwierigkeiten beim Übergang zu der neuen Rechtslage vermieden.

Weiterhin zeigt sich das BMF, nachdem sich Branchen- und Wirtschaftsverbände sowie die DIHK intensiv für Änderungen eingesetzt haben, grundsätzlich kompromissbereit:
Eine Änderung der UStDV, eine Lockerung des Unterschriftserfordernisses, eine Zulassung von Alternativnachweisen sowie eine Nichtbeanstandungszeitraum resp. ein Aussetzen der Gelangensbestätigung wären erforderlich bis zur Umsetzung der Änderungen.