Neuer Zeitplan bei Einführung von Zollverfahren in Großbritannien

Verlagerte Zollanmeldung / (Customs Freight Simplified Procedures and Entry In Declarants Records):

Um sechs Monate bis zum 01.01.2022 wird diese Regelung verlängert. Importeure können für Standardgüter vollständige Zollanmeldungen bis zu sechs Monate später abgegeben werden, dann werden auch erst eventuelle Zollzahlungen fällig. Auch Sicherheitserklärungen (ENS) werden nicht ab dem 01.07.2021, sondern erst ab dem 01.01.2022 erforderlich.

 

Importeure von Produkten tierischen Ursprungs, wie zum Beispiel Fleisch, Tiernahrung, Honig, Milch oder Eiprodukte und alle Güter, die unter die Gesundheits- und Pflanzengesundheitsvorschriften fallen, die sogenannten SPS Produkte, müssen erst ab dem 01.10.2021 Vorabanmeldungen über das „IPAFFS“ System (Import of products, animals, food and feed System) vornehmen.

Export Health Certificates (Gesundheitsbescheinigungen) müssen erst ab diesem Zeitpunkt für den Export vorgelegt werden.

Physische SPS-Kontrollen solcher Güter an den Grenzen soll es anstelle des 01.04.2021 erst ab dem 01.01.2022 geben.

Quelle:

https://content.govdelivery.com/accounts/UKHMRCED/bulletins/2c69ac3

New Trade Rules_HRMC