Lenk- und Ruhezeiten in Frankreich und Belgien, Schweden
Laut EU-Regelung ((EC) no 561/2006) konnten Fahrer bisher die wöchentliche 45 stündige Ruhezeit in dafür geeigneten Fahrzeugen verbringen. Ab sofort müssen gewerbliche Kraftfahrer die wöchentliche 45stündige Ruhezeit in Frankreich, Belgien und Schweden außerhalb ihrer Fahrzeuge verbringen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen geahndet. Vereinzelt kann es terminabhängig zu veränderten Transportlaufzeiten kommen. Wir werden Terminabsprachen mit Ihnen im Vorfeld genau auf die neuen Regelungen abstimmen.