Bundesrat stimmt Mauterhöhung zu
Der Bundesrat hat der Mauthöheverordnung zugestimmt. Die LKW-Maut wird künftig stärker als umweltpolitisches Lenkungsinstrument eingesetzt. Die Gestaltung der Mautklassen trägt dazu bei, den Einsatz von schadstoffärmeren Nutzfahrzeugen zu stärken und damit die CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung zu senken. Die Verordnung umfasst drei wesentliche Punkte: Mautspreizung: Die Mautgebühren für Lkw mit hohem Schadstoffausstoß dürfen bis zu doppelt so hoch sein. Die niedrigsten Gebühren zahlen Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsnormen erfüllen. Die Regelung gilt für alle Lkw über 12 Tonnen.
Die stärkere Differenzierung schafft Anreize für den Einsatz von schadstoffarmen Nutzfahrzeugen. Feinstaubminderung: Lastwagen mit einem Partikelminderungssystem kommen ebenfalls besser weg. Fahrzeuge mit einem Filter werden in die nächstgünstigere Mautkategorie eingeordnet. Wer nachrüstet, ist wirtschaftlich im Vorteil. Erhöhung der Mautsätze: Die tatsächlichen Kosten zum Unterhalt des Straßennetzes fließen auf der Basis des Wegekostengutachten 2007 in die neuen Mautsätze ein. Die derzeit geltenden Mautsätze basieren auf der Berechnung des Wegekostengutachtens 2002. Wie weiterhin der DVZ zu entnehmen ist, sehen Transportunternehmer, die Gefahr, dass man beim Einsatz von Euro 3-Fahrzeugen noch Geld mitbringen müsse. In der Folge könnten 12 bis 15 Prozent der Fahrer nicht mehr beschäftigt werden. Diese Zahl korrespondiert mit den 40 000 Arbeitsplätzen, vor deren Gefährdung der BGL gewarnt hatte.
Die Schuld sehen die Unternehmer bei der Politik. Diese wolle durch die Mautspreizung das Gewerbe zwingen, möglichst sofort Euro-5-Fahrzeuge anzuschaffen. Dabei fehlten aber die Finanzmittel, weil der Wiederverkaufswert -schlagartig- -gesunken sei.
(Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2008/11/2008-11-07-mauthoeheverordnung.html)