Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2008 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs beschränkt. Unter das Verbot fallende Fahrzeuge: Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Verbotszeiten Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2008 jeweils von 7.00 – 20.00 Uhr. Verbotsstrecken/Generelle Freistellungen: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,3068/LKW-Fahrverbot.htm