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Komplettladungen nach Russland
/in Uncategorized /by siliconplanetAb sofort bieten wir Ihnen als unabhängiger und neutraler Operator das komplette Dienstleistungsangebot im Bereich Komplettladungsverkehre auf der Relation Russland an. Eine zunehmende Rolle spielt der Container mit Verschiffung über die Ostsee nach St. Petersburg neben der Verlademöglichkeit per Planen-Lkw über die trockene Grenze. Wir setzen auf die langjährige Kooperation mit unseren ausgewählten regionalen Partnern. Ihre Waren können Sie mit uns an jeden Empfangsort in Russland versenden. Effiziente Planung und Organisation kombiniert mit höchster Professionalität und Flexibilität sichern eine zuverlässige Transportdurchführung. Über Ihre Anfragen freut sich unser Verkaufsteam.
Nord Amerika LCL via Bremen und Antwerpen
/in Uncategorized /by siliconplanetUnsere Leistungen im Bereich LCL Übersee Nord Amerika umfassen:
Tägliche bedarfsgerechte Gestellung und Anlieferung: Door/Door Service | Dokumentenabwicklung | Auspacken von Containern | Gefahrgut | Einlagerung | Kommissionierung Zusammen mit unseren Korrespondenzpartnern sichern wir kurze und schnelle Wege für Ihre LCL Sendungen per Container von und nach Nord Amerika. Alle Leistungen von der Dokumentenabwicklung bis zur bedarfsgerechten Gestellung und Anlieferung erfolgen aus einer Hand. Wir bieten Ihnen eine wirtschaftliche Lösung, die in allen Bereichen Ihren Anforderungen entspricht.
Gelangensbestätigung
/in Uncategorized /by siliconplanetDie Änderung der Steuergesetzgebung zum 01.01.2012 betrifft auch den „Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen wurden gemäß dem Bundesfinanzministerium einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen.”
WICHTIG: für diese Änderung wurde eine Übergangsregelung getroffen, nach der es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung für bis zum 30. Juni 2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen noch auf Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Damit werden Schwierigkeiten beim Übergang zu der neuen Rechtslage vermieden.
Weiterhin zeigt sich das BMF, nachdem sich Branchen- und Wirtschaftsverbände sowie die DIHK intensiv für Änderungen eingesetzt haben, grundsätzlich kompromissbereit:
Eine Änderung der UStDV, eine Lockerung des Unterschriftserfordernisses, eine Zulassung von Alternativnachweisen sowie eine Nichtbeanstandungszeitraum resp. ein Aussetzen der Gelangensbestätigung wären erforderlich bis zur Umsetzung der Änderungen.