Import EU: ICS2: Neue Pflichten für den Straßentransport ab 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 wird ICS1 auslaufen und ICS2 wird ICS1 vollständig durch einen völlig neuen Geschäftsprozess gemäß dem Zollkodex der Union ersetzen..

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Ab dem 1. September 2025 tritt die nächste Stufe des EU-weiten Import Control System 2 (ICS2) in Kraft – und betrifft nun auch den grenzüberschreitenden Straßentransport. Speditionen und Importeure, die Waren aus Drittländern (außerhalb der EU) einführen, müssen künftig vor Ankunft der Ware eine vollständige elektronische Sicherheitsmeldung (Entry Summary Declaration, ENS) übermitteln. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Binnenmarkt besser zu schützen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen an der Grenze, Rückhaltungen von Sendungen oder sogar Sanktionen führen. Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse, IT-Systeme und Partnernetzwerke überprüfen, um den neuen Anforderungen fristgerecht gerecht zu werden.

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