Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Kombinierte Nomenklatur (KN) und den Gemeinsamen Zolltarif der EU. Diese Änderungen betreffen die präzisere Klassifizierung von Produkten und die Einführung neuer Unterpositionen für bestimmte Waren.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den internationalen Handel zu vereinfachen und eine genauere Kontrolle über Warenströme zu ermöglichen
Unternehmen müssen ihre Systeme anpassen, um die richtigen Tarife und Zollsätze anzuwenden und Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Die Änderungen bieten Chancen für eine verbesserte Zollabwicklung, erfordern jedoch eine rechtzeitige Anpassung der internen Prozesse.
Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:
★ kennzeichnet neue Codenummern
■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt
Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 Durchführungsverordnung – EU – 2024/2522 – EN – EUR-Lex
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 des stat. Bundesamtes: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025